Mitgliedsbeiträge

Beitragsordnung des TV Hasperbach

Mit Inkrafttreten dieser Beitragsordnung verlieren alle bisherigen Beitragsordnungen ihre Gültigkeit.

Beitragsordnung des TV Hasperbach 1898 e.V.  (gültig ab 1. Januar 2025)

§ 1 Geltungsbereich
Die Festlegung dieser Beitragsordnung erfolgte gemäß § 5 der Satzung des TV Hasperbach 1898 e.V. am 28. April 2024 durch die Mitgliederversammlung. Sie ist nicht Bestandteil der Satzung. Die Beitragsordnung gilt für die Mitglieder des TV Hasperbach 1898 e.V. Sonderbeiträge sind von dieser Beitragsordnung nicht berührt.

§ 2 Beiträge
Durch die Jahreshauptversammlung wurde die Höhe der Beiträge wie folgt festgelegt:

1. Einzelmitgliedschaft
Normaltarif, aktive Mitglieder von 18–65 Jahre 111 €
ermäßigter Beitrag ab 18 Jahre mit Nachweis
Schüler, Studenten, Auszubildende und Arbeitslose (auf Antrag)
80 €
Kinder 8 – 13 Jahre 55 €
Jugendliche 14 – 17 Jahre 76 €
Senioren über 65 Jahre 98 €
Passive Mitglieder 50 €
Lauftreff 59 €
Kursteilnahme Lauftreff 35 €
2. Familienmitgliedschaft
1 oder 2 Erwachsene und alle Kinder bis 18 Jahre in häuslicher Gemeinschaft lebend 210 €
Eltern-Kind Beitrag (1. Kind bis 8 Jahre in Begleitung eines Erwachsenen (mind. passive Mitgliedschaft erforderlich) ab 18 Jahre) 50 €
Eltern-Kind Beitrag (2. Kind bis 8 Jahre) 30 €
Eltern-Kind Beitrag (Begleitung des/der Kinder durch einen Erwachsenen) 50 €

3. Abteilungsbeiträge

Jede Abteilung kann Abteilungsbeiträge erheben. Die Abteilungsbeiträge werden zusammen mit den Mitgliedsbeiträgen eingezogen. Die Höhe des Abteilungsbeitrages legt die Abteilung eigenständig fest. Vorzugsweise im Rahmen einer Abteilungsversammlung.

Über die Abteilungsbeiträge sind Bücher zu führen. Alle Abteilungskassen sind Unterkassen der Hauptkasse und müssen jährlich durch den Finanzwart bzw. die Kassenprüfer geprüft werden.

§ 3 Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr in den TV Hasperbach 1898 e.V. beträgt 15,00 EUR.

§ 4 Kostenbeteiligung
1. Das Mitglied wird an den Kosten beteiligt die entstehen wenn die im Lastschriftverfahren angegebene Bankverbindung nicht mehr besteht oder nicht über die notwendige Deckung verfügt und dieses nicht dem Finanzwart bis zum 31. März eines Jahres mitgeteilt wurde oder vom Mitglied glaubhaft entschuldigt werden kann.
2. Erfolgt zu den unter § 5 genannten Terminen keine Bezahlung des Mitgliedbeitrages wird eine Kostenpauschale von 15,00 EUR dem fälligen Mitgliedsbeitrag zugerechnet.

§ 5 Zahlungstermine
Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich am ersten Bankarbeitstag im Monat April per SEPA-Lastschriftmandat unter Angabe folgender Daten eingezogen:

  • Gläubiger-Identifikationsnummer
  • Kontoinhaber
  • Mandatsreferenznummer
  • IBAN
  • BIC

Der Mitgliedsbeitrag für Selbstzahler muss bis zum 31.03. des Jahres auf das Vereinskonto überwiesen werden.

§ 6 Abweichen von der Beitragsordnung
Der geschäftsführende Vorstand behält sich vor, in besonderen, einzelnen und begründeten Fällen von der Beitragsfestsetzung abzuweichen.

§ 7 Gültigkeit
Diese Beitragsordnung tritt am 1. Januar des Jahres nach Beschlussfassung in der Jahreshauptversammlung in Kraft. Alle bisherigen Beitragsordnungen verlieren mit diesem Tag Ihre Gültigkeit.

Hagen, 28. April 2024

Hans-Jürgen Würfel
1.Vorsitzender