Sozialwart

Der Sozialwart ist unter anderem zuständig für die Vorgangsbearbeitung bei Körper- oder Sachschäden und führt den Schriftverkehr mit den zuständigen Stellen.

Die ARAG ist nach wie vor die Versicherungsgesellschaft, bei der alle Sport treibenden Vereinsmitglieder versichert sind. Verletzungen, die ärztlich behandelt werden, sind an den Sozialwart zu melden, um etwaige Folgeschäden abzudecken.

Die zu Sportereignissen des Vereins eingesetzten Pkw sind ebenfalls versichert. Hier ist bitte darauf zu achten, dass möglichst Fahrgemeinschaften gebildet und unnötige Einzelfahrten vermieden werden.

Der Sozialwart des TV Hasperbach 1898 e.V.:

Till Fingerhut, Mobil erreichbar unter 0172 7723848 oder per E-Mail unter sozialwart@tv-hasperbach.de

Meldung von Sportunfällen

Bitte melde Sportunfälle mit der entsprechenden Schadenmeldung so schnell wie möglich an die ARAG Sportversicherung über den Sozialwart des Vereins. Der Sozialwart nimmt mit Dir zusammen eine Sport-Schadenmeldung auf, leitet diese an den für den Verein relevanten Versicherungsträger weiter und informiert über die möglichen weiteren Schritte.

Wir vermeiden es an dieser Stelle bewusst, eine PDF-Datei mit einer Schadenmeldung zu „hinterlegen“, da wir der Meinung sind, dass es besser und effektiver ist, diese Schadenanzeige im Zuge eines persönlichen Beratungsgespräches zu erstellen, bei dem alle „noch“ auftretenden Fragen geklärt werden können.

Die ausgefüllte und vom Verletzten sowie vom Verein unterschriebene Unfallmeldung muss an die ARAG geschickt werden. Dies geht aufgrund der Dokumentenechtheit der Unterschriften nicht per Mail oder Fax, sondern lediglich per Briefpost. Die Adresse der ARAG ist im Anschriftenfeld der Unfallmeldung bereits eingedruckt. Der untere Abschnitt der Unfallmeldung ist dem Verletzten auszuhändigen. In dem Abschnitt sind noch einmal die wichtigsten Unfallleistungen und Fristen zusammengefasst.

Eine Eintragung im Spielbericht ist keine Unfallmeldung!

Warte bitte nach einem Unfall nicht erst ab, welche Folgen sich hieraus ergeben, bevor Du die Unfallmeldung zur ARAG schickst. Gib die Unfallmeldung vorsorglich immer sofort ab. Leider ist es immer wieder so, dass nach zunächst relativ leicht erscheinenden Verletzungen spätere Komplikationen auftreten, für die dann ohne vorliegende Unfallmeldung keine Versicherungsleistungen gezahlt werden. Wird die Unfallmeldung 11 Monate nach dem Unfall abgegeben, sind eventuelle Ansprüche auf Übergangsgelder von 2 x je 1.000,- € schon nicht mehr geltend zu machen. Die allgemeine Rechtsprechung geht davon aus, dass es grob fahrlässig ist, wenn 12 – 15 Monate nach dem Unfall noch keine Unfallmeldung abgegeben wurde und dass dies zum Verfall eventueller Invaliditätsansprüche führt.

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