Beitragsordnung des TV Hasperbach
Auf den nachfolgenden Seiten könnt ihr unsere Beitragsordnung nachlesen
Mit Inkrafttreten dieser Beitragsordnung verlieren alle bisherigen Beitragsordnungen ihre Gültigkeit.
Beitragsordnung des TV Hasperbach 1898 e.V. (gültig ab 1. Januar 2017)
§ 1 Geltungsbereich
1. Festlegung dieser Beitragsordnung erfolgte gemäß § 5 der Satzung des TV Hasperbach 1898 e.V. am 24. April 2016 durch die Jahreshauptversammlung. Sie ist nicht Bestandteil der Satzung.
2. Die Beitragsordnung gilt für die Mitglieder des TV Hasperbach 1898 e.V.
3. Sonderbeiträge sind von dieser Beitragsordnung nicht berührt.
§ 2 Beiträge
Durch die Jahreshauptversammlung wurde die Höhe der Beiträge wie folgt festgelegt:
1. | Einzelmitgliedschaft | |
Normaltarif, aktive Mitglieder von 18–65 Jahre | 99 € | |
ermäßigter Beitrag ab 18 Jahre mit Nachweis | 75 € | |
Schüler, Studenten, Auszubildende und Arbeitslose (auf Antrag) | 75 € | |
Kinder ab 8 – 13 Jahre | 40 € | |
Jugendliche 14 – 17 Jahre | 64 € | |
Senioren über 65 Jahre | 86 € | |
Passive Mitglieder | 41 € | |
Lauftreff | 47 € | |
Kursteilnahme Lauftreff | 35 € | |
2. | Familienmitgliedschaft | |
1 oder 2 Erwachsene und alle Kinder bis 18 Jahre in häuslicher Gemeinschaft lebend | 198 € | |
Eltern-Kind Beitrag (1. Kind bis 8 Jahre in Begleitung eines Erwachsenen (mind. passive Mitgliedschaft erforderlich) ab 18 Jahre) | 40 € | |
Eltern-Kind Beitrag (2. Kind bis 8 Jahre) | 20 € |
3. Abteilungsbeiträge
Jede Abteilung kann Abteilungsbeiträge erheben. Über die Abteilungsbeiträge sind Bücher zu führen. Alle Abteilungskassen sind Unterkassen der Hauptkasse und müssen jährlich durch den Finanzwart bzw. den Kassenprüfern geprüft werden.
§ 3 Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr in den TV Hasperbach 1898 e.V. beträgt 10,00 EUR.
§ 4 Kostenbeteiligung
Das Mitglied wird an den Kosten beteiligt die entstehen wenn
die im Lastschriftverfahren angegebene Bankverbindung nicht mehr besteht oder nicht über die notwendige Deckung verfügt und dieses nicht dem Finanzwart bis zum 31. März eines Jahres mitgeteilt wurde oder vom Mitglied glaubhaft entschuldigt werden kann.
Und wenn die Zahlung nicht zu den unter § 5 genannten Terminen eingegangen ist.
In diesen Fällen wird eine Kostenpauschale von 15,00 EUR dem fälligen Mitgliedsbeitrag zugerechnet.
§ 5 Zahlungstermine
Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich am ersten Bankarbeitstag im Monat April per SEPA-Lastschriftmandat unter Angabe folgender Daten eingezogen:
- Gläubiger-Identifikationsnummer
- Kontoinhaber
- Mandatsreferenznummer
- IBAN
- BIC
Der Zahlungstermin für den gesamten Jahresmitgliedsbetrag wird für Selbstzahler auf den 31. Januar des Jahres festgelegt.
Die Kontoinhaber haben zu den beiden genannten Zahlungsterminen für ausreichende Kontodeckung zu sorgen.
§ 6 Abweichen von der Beitragsordnung
Der geschäftsführende Vorstand behält sich vor, in besonderen, einzelnen und begründeten Fällen von der Beitragsfestsetzung abzuweichen.
§ 7 Gültigkeit
Diese Beitragsordnung tritt am 1. Januar des Jahres nach Beschlussfassung in der Jahreshauptversammlung in Kraft. Alle bisherigen Beitragsordnungen verlieren mit diesem Tag Ihre Gültigkeit.
Hagen, 24. April 2016
Hans-Jürgen Würfel
1.Vorsitzender